KONTRAINDIKATIONEN

KONTRAINDIKATIONEN

BEI EXTENSIONS UND WIMPERNLIFTING

DIE GESUNDHEIT SOLLTE ES DIR WERT SEIN.

In folgenden Situationen und Fällen darf eine Applikation von Extensions nicht erfolgen:

  • jegliche Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Blepharitis, Sycca-Syndrom,…)
  • Schwangerschaften (Näheres siehe Blogeintrag)

In folgenden Situationen und Fällen sehe ich von einem Wimpernlifting ab:

  • jegliche Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Blepharitis…)
  • Schwangerschaften im Anfangsstadium (danach besondere Aufklärung mit Einwilligung)