KONTRAINDIKATIONEN
28. Januar 2019
BEI EXTENSIONS UND WIMPERNLIFTING
DIE GESUNDHEIT SOLLTE ES DIR WERT SEIN.
In folgenden Situationen und Fällen darf eine Applikation von Extensions nicht erfolgen:
- jegliche Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Blepharitis, Sycca-Syndrom,…)
- Schwangerschaften (Näheres siehe Blogeintrag)
In folgenden Situationen und Fällen sehe ich von einem Wimpernlifting ab:
- jegliche Augenkrankheiten (Bindehautentzündung, Blepharitis…)
- Schwangerschaften im Anfangsstadium (danach besondere Aufklärung mit Einwilligung)